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Ausgabe 2/97: 1848/49 Revolution VI. "Gleiche Rechte und Chancen!" 2. Materialien M1 Politischer Damenklub, 1849 Aus: Der Satyr 1849, S. 14f.; Sammlung Heil. Stadtarchiv und Museum der Stadt Butzbach
M2 Die 10 Gebote der Freiheit 7. Gebot: Du sollst das Weib als deines Gleichen schätzen. Text: Harro Harring, in: Volks-Klänge, 1841 Aus: B. James, W. Moßmann: Glasbruch 1848. Flugblattlieder und Dokumente einer zerbrochenen Revolution. Luchterhand, München 1983, S. 96 M3 Barrikade 1848 Mannheimer Barrikade am 26. April 1848 an der Brücke nach Ludwigshafen Holzschnitt, Reiss-Museum der Stadt Mannheim
M4 »Ehestands-Barricade«, 1848 1848 Frankfurt (Main) Federlithographie, handkoloriert (Fahne)
Maße: 18,4u27,2 Sammlung Heil. Stadtarchiv und Museum der Stadt Butzbach
M5 Beteiligung der Frauen an der Revolution 12. 4. 1851 (Verurteilung). In Karlsruhe ist gegen Maria Antonia Stehlin, Ehefrau des Schriftverfassers Achaz Stehlin aus Ettenheim, die hofgerichtliche Erkenntnis, wodurch dieselbe wegen Beteiligung an der Revolution zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt war, vom Oberhofgerichte bestätigt worden. Die Verurteilte ist flüchtig. Aus: Gerlinde Hummel-Haasis (Hrsg.): Schwestern zerreißt eure Ketten. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1982, S. 139 M6 Louise Aston 1848 »Ich glaube allerdings nicht an die Notwendigkeit und Heiligkeit der Ehe, weil ich weiß, daß ihr Glück meistens ein erlogenes und erheucheltes ist... Ich kann ein Institut nicht billigen, das mit der Anmaßung auftritt, das freie Recht der Persönlichkeit zu heiligen, ihm eine unendliche Weihe zu ertheilen, während nirgends gerade das Recht mehr mit Füßen getreten wird... Ich verwerfe die Ehe, weil sie zum Eigenthum macht, was immer Eigenthum sein kann: die freie Persönlichkeit; weil sie ein Recht giebt auf Liebe, auf die es kein Recht geben kann; bei der jedes Recht zum brutalen Unrecht wird.« L. Aston: Meine Emancipation. Verweisung und Rechtfertigung, Brüssel 1848, zit. nach: Ute Gerhard: Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung. rororo, Reinbek bei Hamburg, 1990, S. 45 M7 Anonymer Leserbrief vom 1. 4. 1848 »Daß die Frau nicht mehr unter der Herrschaft ihres Ehemannes sei; daß sie, wie er, handeln, verkaufen, kaufen, einen Vergleich abschließen könne. Wir wollen die Revision des code civil, der besagt: - 'Die Frau muß ihrem Ehemann untergeordnet sein.' Irrtum, die Unterordnung der Frau, das ist die Tyrannei... Keine Sklaverei mehr, keinen Herren mehr, Gleichheit zwischen den Eheleuten, laßt uns die Mißbräuche zerstören, es ist Zeit, daß wir unsere Rechte verteidigen. Zu wollen, daß die Frau nicht über ihre Güter verfügen, nicht verkaufen, verpfänden noch Geld anlegen könne, das ist despotisch. Nicht nur, daß sie über nichts für sich verfügt, sogar ohne Genehmigung ihres Ehemannes, sondern sie verfügt auch über nichts für ihre Kinder. Der Ehemann dagegen kauft, verwaltet, verkauft, ohne jemanden zu befragen. Das Gesetz soll für alle gleich sein. Warum sollte die Frau also nicht ihre Angelegenheiten regeln wie der Mann?« In: La Voix des Femmes, Zit. nach: Antes Claudia, Schunder Elke: Frauenrechtsbewegung und Publizistik 1848 in Frankreich. Peter Lang, Frankfurt a.M. 1992, S. 215f. M8 Jeanne Deroin, 1848 « Aux électeurs du département de la Seine. Aus: Albistur, Maité, Armogathe, Daniel: Histoire du féminisme français du moyen âge à nos jours; éditions des femmes, Paris 1977, S. 305 M9 Aus den Statuten des »Wiener demokratischen Frauenvereins« 1848 »Die Aufgabe des Vereins ist eine dreifache: eine politische, eine soziale und eine humane:
Zit. nach: Hauch, Gabriella: Frau Biedermeier auf den Barrikaden. Frauenleben in der Wiener Revolution 1848. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1990, S. 235 M10 An den Frauenklub in Wien, 5. 9. 1848 Geliebte Schwestern! Ich reiche Euch aus der Ferne die Hand zum Schwesternbunde und versichere Euch meine innigste Sympathie. »Emanzipation der Frauen« sei die Perle, die wir vereint aus dem schwarzen Meere männlichen Despotismus he-rauszuholen gedenken. Kühn wollen wir untertauchen und die Klippen nicht scheuen; denn auch in unsere Seelen ist der Auferstehungsruf »Es werde Licht« gedrungen. Der schwache Sklave allein bricht jetzt seine Ketten nicht. Ach, und wir haben deren so viele und so schwer drückend! [...] Wir fordern gleiche Berechtigung in Ausübung der Künste und Gewerbe, wozu wir ebenso befähigt sind wie die Männer. Wir wollen Advokatinnen werden. Wir verspüren dazu das größte Talent; denn wir streiten sehr gern und haben immer das letzte, entscheidende Wort. [...] Wir wollen Doktorinnen werden [...] Wir wollen ein Amazonenkorps bilden, nicht für Paraden, sondern für die Stunde der Gefahr [...] Wir wollen Hörerinnen der Staatspolitik sein, aber nie Mitsprecherinnen, wenigstens nicht öffentlich [...] Wir wollen einen Verein bilden für gute, wohltätige Zwecke mit einem Ausschusse [...] Wir wollen Bildungsschulen für deutsche Hausfrauen zu errichten beantragen. Wir wollen darauf bedacht sein, ein Mittel zu ersinnen, den verderblichen Putz aus unsern Kreisen zu bannen. Wir wollen mit guten Beispielen vorangehen und namentlich in unsern Versammlungen ganz einfach erscheinen [...] Ein deutsches Weib Aus: Hummel-Haasis, Schwestern... (c) Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1982, S. 150f. M11 Louise Otto-Peters in der »Deutschen Frauen-Zeitung« Nr. 1, 21. April 1849 Wohl auf denn, Schwestern, vereinigt Euch mit mir. Die Geschichte aller Zeiten, und die heutige ganz besonders, lehrt: daß diejenigen auch vergessen wurden, welche an sich selbst zu denken vergaßen!... Dieser selbe Erfahrungssatz ist es, welcher mich zur He-rausgabe einer Frauen-Zeitung veranlaßt. Mitten in den großen Umwälzungen, in denen wir uns alle befinden, werden sich die Frauen vergessen sehen, wenn sie selbst an sich zu denken vergessen! Wohlauf denn, meine Schwestern, vereinigt Euch mit mir, damit wir nicht zurückbleiben, wo alle und alles um uns und neben uns vorwärtsdrängt und kämpft. Wir wollen auch unseren Teil fordern und verdienen an der großen Welterlösung, welche der ganzen Menschheit, deren eine Hälfte wir sind, endlich werden muß. Wir wollen unser Teil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat. Wir wollen unser Teil verdienen: wir wollen unsere Kräfte aufbieten, das Werk der Welterlösung zu fördern, zunächst dadurch, daß wir den großen Gedanken der Zukunft: Freiheit und Humanität ( was im Grunde zwei gleichbedeutende Worte sind), auszubreiten suchen in allen Kreisen, welche uns zugänglich sind, in den weiteren des größeren Lebens durch die Presse, in den engeren der Familie durch Beispiel, Belehrung und Erziehung. Wir wollen unser Teil aber auch dadurch verdienen, daß wir nicht vereinzelt streben nur jede für sich, sondern vielmehr jede für alle, und daß wir vor allem derer zumeist uns annehmen, welche in Armut, Elend und Unwissenheit vergessen und vernachlässigt schmachten. Wohlauf, meine Schwestern, helft mir zu diesem Werke! Helft mir für die hier angedeuteten Ideen zunächst durch diese Zeitung wirken! - Aus: Möhrmann Renate (Hrsg.): Frauenemanzipation im deutschen Vormärz. Texte und Dokumente. Reclam, Stuttgart 1978, S. 203 ff M12 »Etudes d'associations« - ein Aktionsplan der Näherinnen Artikel 1 Die Näherinnen bilden eine Assoziation, deren Dauer und Mitgliederzahl unbegrenzt sind. Es gibt verantwortliche Assoziierte und freie Assoziierte. [...] Artikel 4 Die Arbeits-, Verkaufs-, Ankaufs- und Buchführungsdirektorinnen werden von und unter den verantwortlichen Assoziierten gewählt. Jede Direktorin erhält die Vollmacht der Gesellschaft für die Geschäfte in ihrem Bereich. Der Buchführungsdirektorin obliegen die Beziehungen zu Gläubigern und Kommanditisten. Artikel 5 Alle Tagelöhnerinnen sind freie Assoziierte. Sie haben ein Recht auf Beteiligung am Gewinn entsprechend der Anzahl der in der Assoziation geleisteten Arbeitstage und ein Recht auf Unterstützung gemäß der Entscheidung der im Rat versammelten verantwortlichen Mitglieder. Artikel 6 Der Arbeitstag beginnt um 8 Uhr morgens und endet um 6 Uhr abends. Zum Mittagessen wird nur eine halbe Stunde eingeräumt. (Diese Regelung wird getroffen, damit die Frauen um 6 Uhr zu Hause sind, um den Haushalt zu versorgen und mit der Familie zu Abend essen zu können.) [...] Artikel 8 Die verantwortlichen Assoziierten können bei dringenden Arbeiten keinesfalls von Überstunden befreit werden. Die Stunden werden in Form von Urlaubsbons bezahlt, die als Äquivalent für Ausfallzeiten gelten (morte saison). [...] Artikel 10 Jeden Monat wird zu einem festen Termin die Bilanz der Gesellschaft gezogen. Nach Abzug der Zinsen für das Kapital wird der Ertrag folgendermaßen aufgeteilt: - Ein Viertel wird im Verhältnis zu den in der Assoziation geleisteten Arbeitstagen unter allen verantwortlichen und freien Assoziierten aufgeteilt; - Drei Viertel dienen zur Einrichtung eines Reservefonds, der dreierlei Zwecke erfüllen soll:
Artikel 11 Tabelle
Aus: La politique de femmes publiée pour les ouvrières. Liberté, égalité, fraternité pour tous et pour toutes, Juni 1848. Zit. nach: Helga Grubitsch/Loretta Lagpacan: Freiheit für die Frauen, Freiheit für das Volk. Sozialistische Frauen in Frankreich, 1830-1848. Syndikat Verlag, Frankfurt a. M. 1980, S. 224 f. |
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