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Ausgabe 1/98: Flandern Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel
Damit das »Musterländle« die Entwicklung der Europäischen Union beobachten kann, wurde am 1. Januar 1987 das Informationsbüro des Landes Baden-Württemberg eröffnet. Vorrangige Aufgabe ist es, die Landesregierung über die aktuellen politischen Entscheidungen und Entwicklungen in der Europäischen Union zu informieren. Besondere Beachtung findet die Arbeit der Kommission. Praktische Hilfestellung bietet das Informationsbüro den Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen bei der Kontaktaufnahme zu den Institutionen der EU, insbesondere zu den Generaldirektionen der Kommission. Die Besuche von Mitgliedern der Landesregierung und des Landtags in Brüssel werden durch das Informationsbüro geplant. Auch Verbände, Organisationen und europainteressierte Gruppen werden bei der Vorbereitung von Informationsbesuchen in Brüssel unterstützt. Das Informationsbüro wirbt bei der Kommission für die besonderen Bedürfnisse Baden-Württembergs, die durch die zentrale Lage in Europa entstehen. Außerdem erfüllt es eine Schaufensterfunktion durch Standortwerbung und die Darstellung der kulturellen Vielfalt des Landes. Hierzu gehören Wirtschafts- und Forschungspräsentationen, aber auch Kunstausstellungen und Konzerte in den Räumen des Informationsbüros. Anders als die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, die offiziell die Bundesregierung im Ministerrat vertritt, hat das Länderbüro keine rechtliche Grundlage für seine Arbeit. Durch die Gründung des Ausschusses der Regionen (AdR) gemäß dem Maastrichter Vertrag erweiterte sich das Aufgabengebiet des Informationsbüros. Es betreut die Mitglieder des Ausschusses aus Baden-Württemberg, darunter auch Ministerpräsident Erwin Teufel.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel forderte beim Europäischen Gipfel der Regionen und Städte am 15. Mai 1997 in Amsterdam die »Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Stärkung der Rolle des AdR«. Ziel sei es, ein »bürgernahes und transparentes Europa zu schaffen« (Bericht des Staatsministeriums zum Staatshaushaltsplan für 1998 und 1999, S. 101). Mit dem Subsidiaritätsprinzip1 trage man der sich immer stärker durchsetzenden Regionalisierung Rechnung. Landes- und Regionalparlamente müßten deshalb neben den Regierungen und Exekutiven der Länder und Regionen »Europafähig« werden (siehe »Stuttgarter Thesen«).
STUTTGARTER THESEN ZUR EUROPAPOLITISCHEN ROLLE DER LANDES- UND REGIONALPARLAMENTE Konferenz des Landtags von Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für Föderalisrnus-Forschung Tübingen vorn 5. bis 7. Mai 1997 im Landtag in StuttgartDe europapolitische Rohe der Landes- und Regionalparlamente in der Europäischen Union 1. Die Politik der Europäischen Union (Rechtsakte, Programme, Aktivitäten} wirkt in immer stärkerem Maße bis auf die Ebene der Länder und Regionen, greift in deren Kompetenzen ein und kann ihren politischen und finanziellen Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Länder und Regionen haben auf diese Entwicklung reagiert und sich um Mitwirkungsrechte bei der Behandlung von EU-Angelegenheiten bemüht: Diese Mitwirkung darf nicht auf Regierungen und Exekutivgin der Länder und Regionen beschränkt bleiben: Landes- und Regionalparlamente müssen an der Gestaltung europäischer Politik maßgeblich mitwirken, zumal die Europäisierung der Politik fortschreitet. 2. Landes- und Regionalparlamente müssen sich deshalb darum bemühen, die
Voraussetzungen für eine wirkungsvolle europapolitische Rolle zu schaffen. Zu dieser
»Europa-Fähigkeit« gehört, 4. Regierungen und Exekutiven der Länder und Regionen
sollten auf der Basis rechtlicher Regeln den entsprechenden Landes- und
Regionalparlamenten gegenüber regelmäßig über Angelegenheiten der EU von regionaler
Bedeutung berichten, sollen sie konsultieren, ihre Voten bei der Behandlung von
EU-Angelegenheiten in Institutionen auf nationaler Ebene (zum Beispiel Zweite Kammer) und
auf EU-Ebene (Rat und Ausschuß der Regionen) beachten und darüber Rechenschaft ablegen. [...] 8. Länder und Regionen haben in Brüssel Informationsbüros eingerichtet, die mittlerweile als sehr nützliche Kommunikationszentren im Dienst regionaler Belange gelten. Landes- und Regionalparlamente sollten in diesen Informationsbüros mit Kontaktpersonen vertreten sein. 9. Auf dieser Grundlage wird es den Landes- und Regionalparlamenten möglich sein, in
ihrer Arbeit der Europapolitik den ihr gebührenden Rang einzuräumen und dazu
beizutragen; daß im Sinne der Gebote des Subsidaritätsprinzips regionale Belange
berücksichtigt und ein eigenständiger politischer Gestaltungsspielraum für Länder und
Regionen gewährleistet werden. 10. Zur europapolitischen Rolle von Landes- und Regionalparlamenten gehört nicht zuletzt, europäische Fragen im Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Region gebührend zu berücksichtigen. Als besonders bürgernahe Institutionen haben sie die doppelte Aufgabe, Belange der Bevölkerung in den EU-Entscheidungsprozeß einzubringen und die Ergebnisse europäischer Politik der Wählerschaft gegenüber zu vertreten und zu erläutern, Landes- und Regionalparlamente sollten mitwirken, Irritationen, Ängste und unbegründete Vorbehalte auf diesem wichtigen Gebiet zu vermeiden bzw. abzubauen. Sie leisten damit einen besonders wichtigen Beitrag zur Legitimierung der EU und ihrer Politik. Stuttgart. den 6. Mai 1997
1 Vgl. Art. 36 (neu) des EG-Vertrags: »Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag übertragenen Befugnisse und Ziele tätig. In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit diese Ziele [...] besser auf Gemeinschaftsebene [...] erreicht werden können [...].
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