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| M1a |
Zu- und Fortzüge über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland von 1958 bis 1998
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Aus dem Migrationsbericht der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, November 2001, S. 5 |
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M1b Zugewandert - abgewandert
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Globus Infografik 4. 3. 2002
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Zahl der Zuwanderer gesunken
Die Zuwanderung von Ausländern wird uns als Thema erhalten
bleiben. Unbestritten ist, dass Deutschland auf Zuwanderer angewiesen
ist. Schon heute wäre der Anteil der älteren Bevölkerung ohne ausländische Mitbürger
um einiges höher, und schon heute gibt es Engpässe in einigen Branchen des
Arbeitsmarktes. Im Jahr 2000 hatten 649 000 Einwanderer das Ziel
Deutschland, 562 000 verließen das Land. Damit sind rund 87 000
Ausländer mehr zugewandert als abgewandert. 1999 betrug der Saldo noch 118 000.
Anfang der 90er-Jahre lag die Zahl der Zuwanderer mit zum Teil über
einer Millionen (1992) erheblich höher, während die Zahl der Abwanderer über die Jahre nicht so stark schwankte. In den Jahren 1997
und 1998 war die Zahl der Fortzüge sogar größer als die der Zuzüge, der Wanderungssaldo also negativ.
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M 2a Ausländer in Baden-Württemberg 1991-2003
nach ausgewählter
Staatsangehörigkeit und aus den
EU-Beitrittsländern
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*) Stichtag jeweils 31.12.
www.statistik.baden-wuerttemberg.de; dort auch eine Aufschlüsselung nach den
einzelnen
10 Beitrittsländern von 2004. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg |
| M2b |
Anteil der ausländischen Personen an der Bevölkerung in den Stadt- und
Landkreisen Baden-Württembergs 2001 |
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Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand:
1. Januar 2001 |
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M3a Geburten in der Bundesrepublik Deutschland
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* Bis 1991 alte Bundesländer
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland 2004;
www.destatis.de |
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M3b
Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
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Quelle: Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis zum
Jahr 2050, Ergebnisse der neunten koordinierten Bevölkerungsberechnung,
Statistisches Bundesamt |
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M4 Sterbendes Volk?
Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2000: 82 Millionen
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Prognose für 2050:
Ohne Zuwanderung:
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60 Millionen (- 28% gegenüber 2002) |
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Bei einer Zuwanderung von 200 000-250
000 pro Jahr:
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73 Millionen (10% gegenüber 2000) |
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Bei einer Zuwanderung von 325 000 pro Jahr: |
82 Millionen |
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Im Jahre 1999 betrug nach einer Studie der Vereinten Nationen das
Verhältnis der 15- bis 64-Jährigen zur Bevölkerung über 65 Jahren 4,41. Bliebe diese Relation bis 2050
erhalten, müssten in Hinsicht auf die Altersversorgung jährlich 3,4 Millionen zuwandern.
Nach: Der Spiegel vom 23. 10. 2000, Nr. 43, S. 42 f.
M5a Aussiedler- und Spätaussiedlerzuzug (1950-2000)
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Aus: Bericht der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung", 4. Juli 2001, S.
178 Vgl. www.bmi.bund.de
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| M5b |
Spätaussiedler nach Herkunftsländern
von 1991 bis 2003 |
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Aus: Migration und Asyl in Zahlen, Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. 11. Auflage 2004, S. 54, Abb. 32. www.bamf.de |
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M6 Asylbewerber in Europa
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Deutschland ist erstmals seit rund 20 Jahren nicht mehr das
Zufluchtsland Nummer eins in der EU.
Das geht aus der jüngsten Asylbewerber-Statistik des UN-Flüchtlingshilfswek
UNHCR hervor. Danach suchten im vergangenen Jahr 50 450 Menschen Asyl in
Deutschland, das ist die geringste Zahl seit 19 Jahren. Großbritannien wurde
dagegen zum begehrtesten Aufnahmeland mit über 61 000 Anträgen. Setzt man
die Zahl der Asylbewerber ins Verhältnis zur Bevölkerung des Landes, dann
nehmen Österreich, Schweden und Norwegen die ersten Plätze in der Statistik
ein. In Japan dagegen spielt die Asylfrage praktisch keine Rolle.
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Quelle: UNHCR, Stat. Bundesamt - Globus 9129 |
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M7 Stimmen
zum neuen Zuwanderungsgesetz
Die »Mühe« des jahrelangen Ringens um einen
Kompromiss »habe sich gelohnt«, war aus der SPD-Fraktion zu
hören (Hans-Joachim Hacker, zuständig für Innen- und
Rechtspolitik).
Weitere Stimmen zur Einigung lauten:
-
»... nach langer Reise endlich am Ziel« und:
»Dieses
Gesetz stiftet auch gesellschaftlichen Frieden«
(Innenminister Otto Schily, SPD).
-
»... klassischer Kompromiss« und »Ausdruck der
Mehrheitsverhältnisse in beiden Gesetzgebungskammern« (Volker
Beck, Unterhändler der Grünen).
-
»... angemessene Regelungen« und »deutliche
Fortschritte beim Thema Sicherheit« (Saarlands Ministerpräsident
Peter Müller, CDU), jedoch »mit Licht und Schatten«
(Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm, CDU).
-
»Wenig Offenheit für Arbeitsmigration« titelte
die Frankfurter Rundschau.
-
»Erfolg in der Nachspielzeit« (Leitartikel der
Stuttgarter Zeitung).
-
»Wir begrüßen es, dass Menschen, die gegen Recht
und Demokratie verstoßen, leichter abgeschoben werden. Dafür
bedauern wir, dass Deutschland an die Intelligenz der Welt nicht
eindeutigere Signale ausgesandt hat, zu uns zu kommen.« (Andreas
Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK der Region Stuttgart).
-
»... Die Berliner haben sich überzeugen lassen,
dass nachholende Integration wichtig ist.« (Gari Pavkovic,
Stuttgarter Integrationsbeauftragter).
M8
Zerreißprobe für den Sozialstaat?
Eine besonders hohe Mobilität kann man bei den
Menschen aus den zehn osteuropäischen Ländern erwarten, mit
denen nun EU-Beitrittsverhandlungen geführt werden oder werden
sollen. Die Lebensverhältnisse werden dort für längere Zeit
nicht mit den Verhältnissen in Westeuropa vergleichbar sein. Die
Löhne liegen in Osteuropa bei einem Zehntel bis Fünftel der
westdeutschen Löhne oder bei einem Viertel bis zur Hälfte der
deutschen Sozialhilfe. In München beträgt der durchschnittliche
Stundenlohn in der Metall verarbeitenden Industrie heute 28,50
DM, in Westpolen liegt er umgerechnet bei 4,80 DM, in Ostpolen
bis 2,70 DM. Real gerechnet sind die Unterschiede wegen der
niedrigen Preise der nicht gehandelten Waren nicht ganz so groß,
aber immer noch erheblich. Man braucht daher kein Prophet zu
sein, um zu ahnen, dass die Osterweiterung umfangreiche
Wanderungsströme hervorbringen wird.
Für die westeuropäischen Sozialsysteme wird die
Zuwanderung der Osteuropäer einen hohen Wettbewerbsdruck
entfalten, weil die Entscheidung darüber, in welches Land man
wandert, vor allem von ökonomischen Anreizen bestimmt wird. Zwar
sind große Einkommensunterschiede nötig, um Menschen zu
veranlassen, ihrer Heimat den Rücken zu kehren. Doch wer sich
zur Wanderung entschlossen hat, lässt sich bei der Wahl des
Ziellandes von kleinen Differenzen im Lebensstandard lenken. Die
Leistungen des Sozialstaates werden zum Problem, Wohngeld,
Kindergeld, Sozialwohnungen, ergänzende Sozialhilfe,
Verteilungsvorteile in der gesetzlichen Krankenversicherung und
die freie Nutzung der öffentlichen Infrastruktur sind Beispiele
für Leistungen, die von zuwandernden Arbeitnehmern in Anspruch
genommen werden können und daher die Wanderungsentscheidungen
beeinflussen.
Prof. Dr. Hans Werner Sinn, Universität München, in: »Die
Osterweiterung
wird für den westlichen Sozialstaat zur Zerreißprobe«,
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. 8. 2000
H.-W. Sinn wiederholte seine provokanten Thesen
im Mai 2004 in der »Süddeutschen Zeitung«. Er warnte vor einer
Masseneinwanderung aus Osteuropa in die westeuropäischen
Sozialkassen, ermöglich – wie Sinn prognostiziert – durch die
EU-Richtlinie für Wanderungen innerhalb der Europäischen Union,
die bis zum 1. Juli 2005 nationales Recht werden muss. Manche
Zuwanderungsexperten wie der FDP-Politiker Max Stadler werten
diese These des Ifo-Instituts als »unsinnige Panikmache«. (Red.)
| M9 |
In der Stuttgarter Römerschule lernen Frauen aus acht Nationalitäten, wie das deutsche Schulsystem
funktioniert. |
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Foto: Weise/factum |
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M10 Integration als Ziel
Was ist nicht das Ziel von Integration? Integration kann
und darf weder das Ziel haben, Deutschland durch eine multikulturelle Gesellschaft endlich verschwinden zu lassen,
noch kann und darf es unser Bestreben sein, eine kulturell homogene Gesellschaft unter einer Leitkultur
durchzusetzen. Beide Ziele entstammen zwar wirklichkeitsfremden Ideologien, richten aber gleichwohl Schaden
an. Integration will vielmehr dem friedlichen Zusammenleben kultureller Vielfalt in Deutschland dienen und hat
zwei Grundpfeiler: Erstens ist die unbedingte Anerkennung der Werteordnung unseres Grundgesetzes nicht
verhandelbar. Zweitens ist eine gute Kenntnis der deutschen Sprache und eine Grundkenntnis unseres Landes
unerlässlich. Die Matrix der Integration sind also unsere Verfassungsordnung und die deutsche Gesellschaft im
Prozess ihrer ständigen Veränderung, zu der in den letzen Jahrzehnten auch die in Deutschland lebenden Ausländer
nicht unmaßgeblich beigetragen haben. Auch sie gehören zu der Vielfalt, aus der unsere gesellschaftliche Entwicklung
lebt. Die Illusion muss abgebaut werden, das Einebnen oder Verleugnen von kulturellen, religiösen und anderen
Unterschieden vermeide Konflikte und erzeuge ein harmonisches Zusammenleben.
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, Minister für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen, Präsident des Zentralkomitees der
deutschen Katholiken, in: Berichte und Dokumente, hrsg. vom Generalsekretariat des ZdK, August 2000, S. 11
M11 Wie andere Länder die Zuwanderung regeln
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Vorläufige Anwerbe- bedingungen |
Aufenthaltsbedingungen |
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Arbeit- nehmer- typus |
Voraus- setz- ungen |
Verfüg- barkeit heimischer Arbeits- kräfte als
Ablehn- ungs- grund |
Quoten |
Dauer des Aufenthalts (Verlän- gerungs- möglich- keiten) |
Tätig- keits- be- schränk- ungen |
Fami- lien- nach- zug |
Ver- än- der- ung des Au- fent- halts- sta- tus
mög- lich |
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Ent- sandte Arbeit- nehmer |
Arbeit- geber muss die Arbeits- geneh- migung
bean- tragen |
Ja (Aus- nahme: Arbeits- kräfte, die mehr als € 3200 pro
Monat ver- dienen) |
Nein |
9 Monate (eine Verlän- gerung; in Ausnahme fällen zwei
Verläng- erungen) |
Ja (Arbeits- erlaubnis nur gültig für einen best. Beruf,
eine best. Region, bei einem einzigen Arbeit- geber) |
Nein |
Nein |
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Saison- arbeiter |
An- werbe- vor- schlag durch Arbeit- geber
Alters- begrenz- ung (17-50 Jahre) bei nicht nam- ent- licher
Anfor- derung
Aufent- halts- geneh- mig- ungs- pflicht
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Ja |
Bilate- rale Ab- kom- men |
Höchstens 6 Monate in 12 aufeinander folgenden Monaten
Mindest- aufent- haltsdauer von 4 Monaten für
Saison- arbeiter aus weit entfernten Gast- ländern |
Ja (wie oben) |
Nein |
Nein |
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Arbeits- erlaubnis plichtige (unter best. Beding- ungen
keine Arbeits- genehm- igung erfor- derlich, z.B. Mitglieder des
Common- wealth) |
Arbeit- geber muss die Arbeits- geneh- migung
bean- tragen
Nur für hoch qualifizierte Arbeits- kräfte ("Key- workers")
Angemes- sene Englisch- kennt- nisse |
Ja (Aus- nahmen: für best. Tätig- keiten) |
Nein |
Bis zu 4 Jahren (Verlän- gerung möglich) |
Ja (ein
Wechsel des Arbeit- gebers ist nur unter beson- deren Um- ständen möglich) |
Ja (falls Ein- kom- men aus- reich- end
u. Whg. vor- han- den |
Ja (nach 4 Jah- ren Be- ruf- stä- tig- keit in GB) |
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Ferien- arbeiter |
Ange- hörige einer Com- mon- wealth-
Nationen
Altersbe-grenz- ung
(17- 27 Jahre)
Unver- heiratet Finanzielle Situation erlaubt
Rückkehr
Keine Arbeits- genehmig- ungs- pflicht
Zufälliger Arbeits- wunsch
während des Urlaubs |
Nein |
Nein |
2 Jahre (keine Verlänger- ung) |
Nein (falls Ehepartner ebenfalls berechtigt und
edes Kind unter 5 Jahren alt ist) |
Ja |
Nein |
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Trainees, Azubis |
Ausreich- ende Aus- bildung und Beherr- schung
der englischen Sprache |
Nein |
Nein |
Begrenzt auf Ausbildung (bis 3 Monate), verlän- gerbar
je nach Ergebnis der Ausbildung |
Ja |
Ja |
Nein |
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Sammeln von Arbeits- erfahr- ung |
Ausreich- ende Aus- bildung und Beherr- schung der englischen Sprache
Keine Vakanz erforderl. |
Nein |
Nein |
1 Jahr (um 1 Jahr (verlän- ger bar) |
Ja |
Ja |
Nein |
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H-1B (Spezia- listen) |
Kein Lohn- dumping
BA (4 Jahre Univer- sität)
Berufser- fahrung |
Nein |
Ja |
3 Jahre (eine Verlän- gerung) |
Ja |
Ja |
Ja |
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O (beson- dere Fähig- keiten) |
Anfrage bei ähnlich Qualifizier- ten |
Nein |
Nein |
Bis zu 10 Jahre (je nach Tätigkeit) |
Ja (kein Wechsel
des Tätig- keits- gebiets) |
Ja |
Ja |
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H-2A (Land- wirt- schaft) |
Vorüber- gehende Arbeits- erlaubnis nötig
Mindest- lohnbeach- tung durch den Arbeit- geber |
Ja |
Nein |
1 Jahr (anfänglich), verlän- gerbar bis zu 3
Jahren, jeweils um 1 Jahr |
Ja (best. Branche/ Ort) |
Ja |
Ja |
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H-3 (industri- elle Trainees) |
Dar- legungs- pflicht, warum die Ausbildung nicht im
Heimatland stattfinden kann
Wohnsitz im Ursprungs- land
muss bei- behalten werden |
Nein |
Nein |
Höchstens 2 Jahre Laufzeit wie Trainings- programm |
Ja (best.
Branche / Ort) |
Ja |
Ja |
Nach: Institut der deutschen Wirtschaft (iwd), Köln, Nr. 11, 14. 3. 2002,
S. 7 (Quellen: OECD, IW)


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